Objektschutz:
An erster Stelle stehen für uns stets die Qualifizierung des eingesetzten Personals sowie eine umfassende Gefahrenanalyse des zu schützenden Objektes.
Zum professionellen Objektschutz gehören unter anderem:
Besetzung von Zugangskontrollsystemen (ZKS)
- Durchführung von Kontrollgängen und Streifendiensten
Pforten- und Empfangstätigkeiten
- Überwachung der Einhaltung der Brandschutzordnung
Steuerung von Brand- und Einbruchmeldeanlagen
- Freihalten von Notausgängen
Umsetzung von Evakuierungsplänen
- Einhaltung definierter Melde- und Alarmketten
Die Mitarbeiter der D.E.M.-Security sorgen durch Gebäude- und Zugangskontrollen, Rundgänge, Schließdienste und weitere sicherheitsrelevante Maßnahmen für Ordnung und Sicherheit auf Ihrem Betriebsgelände.
Einheitliche Dienstkleidung, der Einsatz von Funk- und moderner Sicherheitstechnik sowie ein professionelles Auftreten sind für uns selbstverständlich.
Gerne beraten wir Sie ausführlich und installieren auf Wunsch objektbezogene Video- oder Alarmüberwachungssysteme, die optimal auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind.
Eine umfassende Beratung sowie die Erstellung eines individuellen Sicherheitskonzeptes bilden die Grundlage jedes Auftrags.
Durch unseren Objektschutz sichern wir Firmengebäude, soziale Einrichtungen, Außenanlagen und Liegenschaften zuverlässig und professionell.
Vermeiden Sie Risiken und Sachschäden an Ihrem Eigentum. D.E.M.-Security schützt Ihr Objekt nicht nur nachts, sondern – auf Wunsch – tagsüber oder rund um die Uhr. Unsere sichtbare Präsenz trägt maßgeblich dazu bei, das Sicherheitsgefühl zu erhöhen und Beschädigungen, wie beispielsweise Graffiti oder Vandalismus, bereits im Ansatz zu verhindern.
Unsere Leistungen:
- Risikoanalyse und Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes
- Brandschutz
- Bestreifung Mobil / Fuß
- Kontrollfunktionen bei Zugangskontrollsystemen
- Schließdienste
- Alarmierung und Zusammenarbeit mit der Polizei und andren Behörden
- Parkplatzbewachung
- Funk und Überwachungstechnik Technik
- Ausübung der Tätigkeit nach § 34a GewO in Verbindung mit § 855 BGB Besitzdiener
- Hausrecht § 123 ; 124 StGB,
- Vorläufige Festnahme § 127 (1) StPO
- Erlaubte Selbsthilfe § 229; 230 BGB,
- Präventivmaßnahmen; Bestreifung des Objekts, Einlasskontrollen
- Meldung und Sofortmaßnahmen bei betrieblichen Störungen, wie z.B. Wasserrohrbruch, Stromausfall
Unsere weiteren Leistungen:


